E Fahrräder

Elektrofahrräder für Jung und Alt

Durch den integrierten Elektromotor, der die Tretbewegung unterstützt oder alleine für Vortrieb sorgt, galten E-Fahrräder früher in erster Linie als Fortbewegungsmittel für Senioren. Mittlerweile sind sie jedoch bei allen Generationen gleichermaßen beliebt. Bei dem E-Fahrrad wird grundsätzlich zwischen zwei Varianten unterschieden: den Pedelecs und den Elektro-Fahrrädern beziehungsweise E-Bikes. Die einen unterstützen die Muskelkraft des Radfahrers während er bei den anderen gar nicht mehr in die Pedale treten muss. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass beide Fahrradarten verwechselt werden.

Das E-Bike

Fahrräder

Bei dem E-Bike handelt es sich strenggenommen um kein Fahrrad, sondern um ein Kleinkraftrad, denn der integrierte Elektromotor ist in der Lage, das Zweirad selbständig zu bewegen, ohne dass der Radfahrer trampeln muss. Über einen Gashebel am Lenkrad lässt sich einstellen, wie schnell das E-Bike fährt. Die meisten E-Fahrräder sind auf maximal 25 Kilometer pro Stunde begrenzt. Bis zu diesem Tempo dürfen E-Bikes mit einer Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden. Bei Elektro-Fahrrädern, die bis zu 45 km/h schnell sind, ist hingegen ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit wird für alle E-Bikes ein Versicherungskennzeichen benötigt. Auch wenn der Elektromotor als eigenständiger Antrieb dient, kann das E-Bike wie ein gewöhnliches Fahrrad mit reiner Muskelkraft gefahren werden. Allerdings ist sein Gewicht durch Motor und Akku deutlich höher.

E-Fahrräder
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Bei dem E-Fahrrad wird grundsätzlich zwischen zwei Varianten unterschieden.

Das Pedelec

Das "Pedal Electric Cycle" oder kurz Pedelec verfügt wie das E-Bike über einen Elektromotor, der jedoch nur unterstützend eingreift. Hier ist also die eigene Muskelkraft gefragt. Allerdings werden Pedelecs mit und ohne Anfahrhilfe angeboten. Diese hat den Vorteil, dass beispielsweise an Steigungen eine Beschleunigung auf bis zu 6 Stundenkilometer erfolgt, ab der die weitere Beschleunigen leichter fällt. Pedelecs unterstützen den Vortrieb bis maximal 25 km/h. Für die Fahrt wird weder ein Führerschein noch eine besondere Versicherung benötigt. Schnellere Pedelecs, die sogenannten S-Pedelecs, unterliegen allerdings wieder der Führerschein- und Versicherungspflicht. Sie leisten Unterstützung bis zu 45 km/h und beschleunigen bei Bedarf bis 20 km/h selbstständig.

E-Fahrräder in jeder Form

Elektrisch angetriebene Zweiräder gibt es nicht nur in Form des klassischen City-Bikes wie beispielsweise von Hersteller Excelsior, sondern auch als Mountainbike, Rennrad oder Dreirad. Letzteres ist besonders für Menschen mit Handicap und Senioren interessant, da es eine komfortable Sitzposition bietet und auch mit Einschränkungen des Gleichgewichtssinns gefahren werden kann.

Gut zu wissen

Wie bei Fahrrädern besteht bei den Einsteigermodellen von E-Bike und Pedelec keine Helmpflicht. Anders sieht es bei dem S-Pedelec und den E-Bikes ab 20 km/h aus. Hier ist ein Helm Pflicht. Allerdings ist es ohnehin bei allen Fahrrädern empfehlenswert, zum Schutz vor Kopfverletzungen einen Fahrradhelm zu tragen. Auf einem Pedelec dürfen Sie auch die Radwege nutzen, mit einem S-Pedelec müssen Sie hingegen auf der Straße fahren. Ähnlich sieht es bei den E-Bikes aus: Die bis zu 25 km/h schnellen Zweiräder dürfen auf die Fahrradspur, sofern hier auch Mofas erlaubt sind. Die ganz schnellen E-Bikes müssen jedoch mit der Straße vorliebnehmen.

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