Ein S-Pedelec unterstützt Sie beim Treten bis 45 km/h und gilt rechtlich als Kraftfahrzeug. Bei einem Pedelec endet die Motorunterstützung bereits bei 25 km/h. Für ein S-Pedelec benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen und einen geeigneten Helm. Radwege dürfen Sie grundsätzlich nicht nutzen.
S-Pedelec oder Pedelec?
Im Alltag werden die Begriffe „E-Bike“, „Pedelec“ und „S-Pedelec“ oft vermischt. Für die Regeln ist aber entscheidend, zu welcher Fahrzeugklasse das Modell gehört: Ein Pedelec mit höchstens 250 Watt Nenndauerleistung und Unterstützung bis maximal 25 km/h gilt als Fahrrad. Ein S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und unterliegt den Vorschriften für Kleinkrafträder.
| Merkmal | Pedelec | S-Pedelec |
|---|---|---|
| Motorunterstützung | Bis 25 km/h | Bis 45 km/h |
| Rechtliche Einordnung | Fahrrad, sofern die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten sind | Kraftfahrzeug |
| Fahrerlaubnis und Versicherung | Grundsätzlich nicht erforderlich | Fahrerlaubnis und Haftpflichtversicherung erforderlich |
| Radweg | Nach den Regeln für Fahrräder | Nur bei ausdrücklicher Freigabe |
Prüfen Sie vor dem Kauf die Fahrzeugunterlagen. Die Bezeichnung „E-Bike“ allein verrät nicht zuverlässig, ob ein Modell als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Fahrerlaubnis und Mindestalter
Für ein S-Pedelec benötigen Sie mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Eine Mofa-Prüfbescheinigung ersetzt diese Fahrerlaubnis nicht. In Deutschland können Sie AM ab 15 Jahren erwerben. Bis zum 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis allerdings nur für Fahrten innerhalb Deutschlands.
Prüfen Sie vor der ersten Fahrt, ob Ihre Fahrerlaubnis die Klasse AM einschließt. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein S-Pedelec fährt, verstößt gegen die Vorschriften für Kraftfahrzeuge.
Helmpflicht und geeigneter Helm
Beim Fahren eines S-Pedelecs besteht Helmpflicht. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung müssen Fahrer offener Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen. Das gilt auch für S-Pedelecs.
Die Vorschrift legt keine einzelne Helmnorm fest, die für alle S-Pedelecs gilt. Wählen Sie einen Helm, den der Hersteller ausdrücklich für S-Pedelec- oder Mopednutzung ausweist, und beachten Sie die Angaben in den Fahrzeugunterlagen. Ein gewöhnlicher Fahrradhelm ist nicht automatisch für die höheren Geschwindigkeiten geeignet.
Kennzeichen und Versicherung
Für ein S-Pedelec brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Versicherungskennzeichen weist den Versicherungsschutz nach und muss am Fahrzeug angebracht sein. Die Bescheinigung über das Kennzeichen müssen Sie mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März und endet mit dem letzten Februartag des Folgejahres. Kennzeichen und Bescheinigung verlieren danach ihre Gültigkeit. Prüfen Sie deshalb vor der ersten Fahrt im neuen Versicherungsjahr, ob die Versicherung erneuert wurde und das Kennzeichen noch gilt.
Zusätzlich zum Kennzeichen muss das S-Pedelec über die erforderliche Fahrzeugtypgenehmigung oder Betriebserlaubnis verfügen. Prüfen Sie beim Kauf, ob die Unterlagen zum konkreten Modell gehören und ob das angebotene Fahrzeug der genehmigten Ausführung entspricht.
Fahrbahn oder Radweg?
Mit einem S-Pedelec fahren Sie grundsätzlich auf der Fahrbahn. Im Regelfall dürfen Sie Radwege nicht nutzen. Das gilt auch für Radwege, die für Fahrräder benutzungspflichtig sind oder außerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen. Auch wenn Ihnen ein Radweg sicherer oder angenehmer erscheint, gilt grundsätzlich die Fahrbahnregel.
Eine Ausnahme gilt, wenn eine zuständige Behörde einen bestimmten Weg ausdrücklich für S-Pedelecs freigibt. Solche Freigaben sind örtlich begrenzt und hängen von der Beschilderung ab. Prüfen Sie die Schilder entlang Ihrer Strecke. Ohne ausdrückliche Freigabe gilt die Fahrbahnregel.
Ausstattung und Umbauten
Für S-Pedelecs gelten Kraftfahrzeugvorschriften. Die vorgeschriebene Ausstattung hängt auch von der Genehmigung des konkreten Fahrzeugtyps ab. Prüfen Sie deshalb vor der ersten Fahrt anhand der Betriebserlaubnis und der Herstellerangaben, welche Ausstattung für Ihr Modell vorgeschrieben ist. Je nach Modell können etwa Spiegel, Dauerlicht oder bestimmte Reflektoren dazugehören.
Änderungen am Fahrzeug können seine Genehmigung betreffen. Verändern Sie Motor, elektrische Unterstützung oder andere Bauteile erst, nachdem Sie die Fahrzeugunterlagen und Herstellerfreigaben geprüft haben. Auch wenn sich ein S-Pedelec nach dem Umbau noch fahren lässt, entspricht es dadurch nicht automatisch weiterhin der genehmigten Ausführung.
Kinder und Anhänger
Mit einem S-Pedelec dürfen Sie keinen Kinderfahrradanhänger ziehen. Ob ein Gepäckanhänger zulässig ist, hängt vom Modell ab. Prüfen Sie in den Fahrzeugunterlagen, ob der konkrete Anhänger zugelassen ist und welche Bedingungen dafür gelten.
