Beim Kauf eines E-Scooters für den Arbeitsweg oder kurze Fahrten zählen drei Punkte: eine Zulassung für den Straßenverkehr, passende Reichweite für die gesamte Strecke sowie sicheres Bremsen und Transportieren. Gemeint sind Elektro-Tretroller, auf denen Sie stehen und die unter die deutsche Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen.

Stand: 15. Oktober 2026. Diese Roller dürfen höchstens 20 km/h fahren. Für den Straßenverkehr brauchen sie eine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette. Die angegebene Reichweite ist ein Richtwert. Vergleichen Sie sie mit Ihren Strecken und Ihrem Gepäck. Achten Sie auch darauf, unter welchen Bedingungen der Hersteller sie ermittelt hat.

Wo Sie fahren dürfen

Auf öffentlichen Straßen benötigen Sie für den konkreten E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Zusätzlich muss eine gültige Versicherungsplakette am Fahrzeug angebracht sein. Ohne diese Voraussetzungen dürfen Sie den Roller nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.

Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein ist für E-Scooter dieser Klasse nicht erforderlich. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht; ein Helm bietet dennoch Schutz bei einem Sturz. Sie dürfen keine weitere Person mitnehmen und keinen Anhänger ziehen.

Fahren Sie auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Fehlen diese, nutzen Sie die Fahrbahn. Gehwege sind nur erlaubt, wenn ein entsprechendes Schild sie ausdrücklich freigibt. Wenn ein Gehweg freigegeben ist, fahren Sie dort Schrittgeschwindigkeit und lassen Fußgängerinnen und Fußgänger ungehindert passieren. Achten Sie auf die Beschilderung vor Ort, denn sie kann die allgemeine Regel ergänzen.

Neue E-Scooter-Regeln ab 2027

Die neuen Verhaltensregeln treten am 1. März 2027 in Kraft. Bis dahin gelten die derzeitigen Verkehrsregeln. Ab dem Stichtag werden E-Scooter in mehreren Punkten ähnlich wie Fahrräder behandelt. Bei einer entsprechenden Freigabe sollen sie dann zum Beispiel Gehwege, Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen nutzen dürfen. Kommunen können die Nutzung dieser Bereiche weiterhin vor Ort ausschließen. Auf freigegebenen Gehwegen gilt Schrittgeschwindigkeit.

Auch neue technische Anforderungen kommen hinzu. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums müssen neu produzierte Fahrzeuge ab 2027 unter anderem Blinker haben. Für E-Tretroller sind außerdem zwei voneinander unabhängige Bremsen vorgesehen, eine am Vorderrad und eine am Hinterrad. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen deshalb nicht nachgerüstet werden. Wenn Sie ein neues Modell kaufen, prüfen Sie, welche Anforderungen für dessen Produktionszeitpunkt gelten.

Wie weit der Akku reicht

Hersteller ermitteln die Reichweite häufig unter günstigen Bedingungen. Im Alltag sinkt die erreichbare Strecke bei höherer Zuladung. Auch häufiges Anfahren und Fahrten an Steigungen verringern die Reichweite. Auch Temperatur und Fahrstil wirken sich auf die Reichweite aus. Vergleichen Sie Herstellerangaben deshalb nur, wenn die Messbedingungen bekannt sind.

Ein ADAC-Test verglich zehn Modelle bis 800 Euro. Bei den Tests waren unter anderem 90 Kilogramm Referenzgewicht und eingeschaltetes Licht vorgegeben. Die Roller fuhren jeweils mit ihrer Höchstgeschwindigkeit. Die gemessenen Reichweiten lagen zwischen 33,8 und 47,9 Kilometern. Diese Werte gelten für die getesteten Modelle und das Prüfverfahren. Sie sind keine pauschale Prognose für alle E-Scooter.

Addieren Sie Hin- und Rückweg und rechnen Sie Gepäck sowie Steigungen mit ein. Planen Sie eine Reserve ein, statt den Akku auf der Fahrt vollständig aufzubrauchen. Ist der Akku leer, lässt sich ein E-Scooter wegen seines Gewichts und seines Rollwiderstands deutlich schwerer weiterschieben als ein Tretroller ohne Motor.

Welcher Roller zu Ihren Wegen passt

Für kurze, flache Strecken kann ein leichteres Modell ausreichen. Wenn Sie den Roller regelmäßig in Bus oder Bahn mitnehmen oder Treppen tragen, sind sein Gewicht und seine Größe im zusammengeklappten Zustand besonders wichtig. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Verkehrsunternehmen die Mitnahme erlaubt: Die Regeln unterscheiden sich je nach Anbieter.

Bei hügeligen Strecken und längeren Pendelwegen werden Reichweitenreserve und Fahrstabilität wichtiger. Auch gute Bremsen gewinnen dann an Bedeutung. Prüfen Sie, wie viel Gewicht der Roller tragen darf, und rechnen Sie Tasche oder Arbeitsgepäck mit ein. Nennt der Hersteller nur die zulässige Gesamtmasse, ziehen Sie für eine grobe Einschätzung das Fahrzeuggewicht und Ihr Körpergewicht ab. Der ADAC empfiehlt, zusätzlich etwa 10 Kilogramm für Gepäck einzurechnen.

Machen Sie vor dem Kauf eine Probefahrt. Achten Sie darauf, ob Sie die Bremsen gut dosieren können und wie stabil der Roller auf Ihrem üblichen Untergrund fährt. Prüfen Sie auch, ob Sie Beschleunigung und Bedienung sicher kontrollieren. Der ADAC empfiehlt Bremsen an beiden Rädern und eine Kombination elektrischer und mechanischer Bremsen.

Akku, Reifen und Sicherheit

Mit einem herausnehmbaren Akku können Sie den Akku drinnen laden, auch wenn der Roller draußen steht. Prüfen Sie, wo Sie den Akku laden können und wie lange eine Ladung dauert. Klären Sie außerdem, ob sich der Akku austauschen lässt. Fragen Sie auch, ob Ersatzteile und Reparaturangebote verfügbar sind. Der Austausch eines fest verbauten Akkus kann teuer sein. Der Preis hängt vom Modell und vom Anbieter ab.

Luftreifen und Vollgummireifen haben unterschiedliche Vorteile. Luftreifen federn Stöße ab, können aber eine Reifenpanne bekommen. Vollgummireifen sind pannensicher und wartungsarm; weichere Ausführungen bieten laut ADAC trotzdem ausreichend Komfort. Probieren Sie den Roller auf einem Untergrund aus, den Sie regelmäßig fahren.

Kontrollieren Sie Licht und Bremsleuchte und prüfen Sie, ob andere Sie von der Seite gut sehen können. Eine Möglichkeit, den Rahmen oder das Rad an einem festen Gegenstand anzuschließen, schützt besser vor Diebstahl als eine reine App- oder PIN-Sperre. Für neu produzierte Modelle ab 2027 sind Blinker außerdem ein eigenes Kaufkriterium.