Steuersatz beim Fahrrad: Mehrwertsteuer, Dienstfahrrad und Lenkkopflager erklärt

Der Begriff Steuersatz Fahrrad hat zwei Bedeutungen. Im Steuerrecht geht es um die Mehrwertsteuer beim Kauf, um Reparaturen oder um die Besteuerung eines Dienstfahrrads. In der Fahrradtechnik bezeichnet der Steuersatz dagegen das Lenkkopflager. Dieses Lager sitzt zwischen Rahmen und Gabel und ermöglicht, dass sich der Gabelschaft und damit der Lenker drehen.

Für den Kauf eines gewöhnlichen Fahrrads gilt in Deutschland grundsätzlich der Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 Prozent. Die häufig genannte 0,25-Prozent-Regelung betrifft dagegen die lohnsteuerliche Bewertung eines überlassenen Dienstfahrrads. Sie ist kein Mehrwertsteuersatz.

Wie viel Mehrwertsteuer gilt für ein Fahrrad?

Beim Kauf eines neuen Fahrrads von einem umsatzsteuerpflichtigen Händler fallen grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer an. Das gilt unter anderem für:

  • Cityräder und Trekkingräder
  • Rennräder und Mountainbikes
  • Kinderfahrräder
  • Lastenräder
  • Fahrradteile und übliches Zubehör
  • Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h

Auch bei einem Elektrofahrrad entscheidet die verkehrsrechtliche Einordnung über die weiteren Regeln. Ein typisches Pedelec bis 25 km/h wird steuerlich bei der Dienstfahrradregelung grundsätzlich wie ein Fahrrad behandelt. Ein schnelles Elektrofahrrad, das als Kraftfahrzeug gilt, fällt dagegen unter andere Vorschriften.

Beispiel: Bruttopreis und Nettopreis

Kostet ein Fahrrad 1.190 Euro brutto, setzt sich der Preis bei 19 Prozent Umsatzsteuer so zusammen:

  • Nettopreis: 1.000 Euro
  • Umsatzsteuer: 190 Euro
  • Bruttopreis: 1.190 Euro

Bei einem Nettopreis von 1.000 Euro kommen 190 Euro Umsatzsteuer hinzu.

Ist der Bruttopreis bereits bekannt, beträgt der enthaltene Steueranteil nicht 19 Prozent des Bruttopreises. Bei 1.190 Euro brutto werden 19/119 des Betrags, also 190 Euro, als Umsatzsteuer herausgerechnet.

Gilt für Fahrräder der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent?

Für Fahrräder gibt es keinen allgemeinen Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Der ermäßigte Satz gilt nur für Waren und Leistungen, die das Umsatzsteuergesetz ausdrücklich nennt. Die Umweltfreundlichkeit oder die Nutzung als Verkehrsmittel führt bei einem Fahrrad allein nicht zur Ermäßigung.

Für den Regelfall gilt deshalb:

Kauf oder Leistung Üblicher Umsatzsteuersatz
Neues Fahrrad beim Händler 19 Prozent
Pedelec bis 25 km/h 19 Prozent
Lastenrad 19 Prozent
Fahrradteile und Zubehör 19 Prozent
Fahrradreparatur und Wartung 19 Prozent
Fahrradvermietung 19 Prozent

Auf einer Rechnung können trotzdem andere Angaben erscheinen. Das liegt dann an der Art des Verkäufers oder am konkreten Geschäft, nicht an einem besonderen allgemeinen Fahrradsteuersatz.

Welche Sonderfälle gibt es beim Fahrradkauf?

Kleinunternehmer

Wendet der Verkäufer die Kleinunternehmerregelung an, weist er auf der Rechnung grundsätzlich keine Umsatzsteuer gesondert aus. Der Rechnungsbetrag enthält dann keine offen ausgewiesene Mehrwertsteuer.

Das bedeutet nicht, dass Fahrräder allgemein mit null Prozent besteuert werden. Die Regelung betrifft die steuerliche Behandlung des Verkäufers. Für den Käufer entfällt außerdem der Vorsteuerabzug, weil keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen wird.

Gebrauchtfahrrad und Differenzbesteuerung

Beim Verkauf eines gebrauchten Fahrrads kann ein gewerblicher Händler unter bestimmten Voraussetzungen die Differenzbesteuerung anwenden. Dann wird die Umsatzsteuer grundsätzlich auf die Händlermarge berechnet und nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Die Rechnung weist die Umsatzsteuer in diesem Fall normalerweise nicht gesondert aus.

Privater Verkauf

Verkauft eine Privatperson ihr gebrauchtes Fahrrad, fällt normalerweise keine Umsatzsteuer an. Der Grund liegt darin, dass der private Verkauf in der Regel keine unternehmerische Tätigkeit darstellt.

Kauf aus dem Ausland

Bei einem Kauf innerhalb der Europäischen Union, bei einem Import aus einem Drittland oder bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb gelten besondere umsatzsteuerliche Regeln. Entscheidend sind unter anderem der Sitz des Verkäufers, der Versandweg und die Frage, ob der Käufer privat oder unternehmerisch handelt.

Wie wird ein Dienstfahrrad versteuert?

Bei einem Dienstfahrrad müssen Umsatzsteuer und Lohnsteuer getrennt betrachtet werden. Die Umsatzsteuer betrifft den Kauf oder die Überlassung durch den Arbeitgeber. Die Lohnsteuer betrifft den privaten Nutzungsvorteil des Beschäftigten.

Überlassung zusätzlich zum Gehalt

Überlässt der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, kann der geldwerte Vorteil nach § 3 Nr. 37 Einkommensteuergesetz steuerfrei sein. Das gilt für Fahrräder und für bestimmte Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad gelten.

Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn überlässt. Sie gilt deshalb nicht automatisch bei jeder Leasing- oder Gehaltsumwandlung.

Gehaltsumwandlung und 0,25-Prozent-Regel

Bei einer Gehaltsumwandlung wird das Fahrrad nicht zusätzlich zum Gehalt überlassen. Der Arbeitgeber reduziert stattdessen den Bruttolohn und stellt dafür das Fahrrad zur Verfügung. Für die private Nutzung entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil.

Für Fahrräder, die erstmals nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 überlassen werden, gilt bei der lohnsteuerlichen Bewertung eine Vergünstigung. Ab dem Kalenderjahr 2020 wird monatlich regelmäßig 0,25 Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises angesetzt.

Die Kurzformel lautet:

Monatlicher geldwerter Vorteil = 0,25 Prozent des abgerundeten Bruttolistenpreises

Die 0,25 Prozent beziehen sich auf die Lohnsteuer und nicht auf die Mehrwertsteuer beim Kauf.

Beispiel für ein Dienstfahrrad

Der Bruttolistenpreis eines Fahrrads beträgt 3.200 Euro.

  • Ein Viertel des Listenpreises: 800 Euro
  • Davon 1 Prozent pro Monat: 8 Euro
  • Monatlicher geldwerter Vorteil: 8 Euro
  • Jährlicher geldwerter Vorteil: 96 Euro

Die tatsächliche Steuerbelastung hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 30 Prozent entspräche der geldwerte Vorteil überschlägig 2,40 Euro Einkommensteuer pro Monat. Solidaritätszuschlag und Sozialversicherung können die tatsächliche Belastung verändern.

Was gilt für Pedelecs und S-Pedelecs?

Die Bezeichnung „E-Bike“ reicht für die steuerliche Einordnung nicht aus. Maßgeblich ist, ob das Fahrzeug verkehrsrechtlich als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug gilt.

Fahrzeug Typische Einordnung Bedeutung bei der Dienstfahrradbesteuerung
Klassisches Fahrrad Fahrrad Fahrradregelungen
Pedelec bis 25 km/h regelmäßig Fahrrad Fahrradregelungen
S-Pedelec mit Unterstützung über 25 km/h Kraftfahrzeug Regeln für Kraftfahrzeuge
E-Scooter eigene Fahrzeugkategorie nicht automatisch Fahrradregelungen

Ein Pedelec unterstützt den Fahrer typischerweise nur bis 25 km/h. Ein S-Pedelec unterstützt auch höhere Geschwindigkeiten und benötigt deshalb unter anderem eine andere verkehrsrechtliche Behandlung. Für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 Einkommensteuergesetz gelten die Fahrradregeln nicht automatisch.

Was gilt für Zubehör?

Fest mit dem Fahrrad verbundenes, fahrradtypisches Zubehör kann in die steuerliche Behandlung des Dienstfahrrads einbezogen werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Gepäckträger
  • Schutzbleche
  • Fahrradständer
  • Klingel
  • Rückspiegel
  • Fahrradschloss
  • fest montierte Navigationsgeräte
  • modellspezifische Halterungen

Lose Gegenstände werden nicht automatisch genauso behandelt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Fahrradhelm
  • Fahrradtaschen
  • Fahrradanhänger
  • Handschuhe
  • Fahrradbekleidung
  • lose Navigationsgeräte
  • Smartphone

Ein fest am Rahmen montiertes Schloss gehört typischerweise zum Fahrrad. Ein separat überlassener Fahrradanhänger oder Helm muss dagegen gesondert betrachtet werden.

Können Unternehmen die Umsatzsteuer für ein Fahrrad abziehen?

Ein Unternehmer kann die beim Kauf ausgewiesene Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer abziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Fahrrad wird dem Unternehmen zugeordnet.
  • Der Unternehmer verwendet es für unternehmerische Zwecke.
  • Es liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor.
  • Der Vorsteuerabzug ist nicht gesetzlich ausgeschlossen.

Bei privater Nutzung müssen Unternehmen die umsatzsteuerlichen Folgen gesondert prüfen. Die lohnsteuerliche 0,25-Prozent-Regel lässt sich nicht automatisch auf die Umsatzsteuer übertragen.

Das gilt auch bei einem Dienstfahrrad. Ob und wie die private Nutzung umsatzsteuerlich berücksichtigt wird, hängt unter anderem von der Vertragsgestaltung, dem Vorsteuerabzug, einer möglichen Zahlung des Arbeitnehmers und der Zuordnung des Fahrrads zum Unternehmen ab.

Selbstständige sollten zusätzlich dokumentieren, in welchem Umfang sie das Fahrrad betrieblich und privat nutzen. Bei gemischter Nutzung kann die steuerliche Behandlung komplexer werden als beim privaten Fahrradkauf.

Der Steuersatz als Fahrradbauteil: das Lenkkopflager

In der Fahrradtechnik bezeichnet der Steuersatz das Lager im Steuerrohr des Rahmens. Durch dieses Lager dreht sich der Gabelschaft. Es überträgt die Lenkbewegung vom Lenker auf die Gabel und muss sich deshalb gleichmäßig und ohne Spiel bewegen.

Übliche Bezeichnungen sind:

  • Lenkkopflager
  • Steuerkopflager
  • Steuerlager
  • Steuersatz

Der Aufbau hängt vom Fahrradmodell ab. Moderne Fahrräder verwenden häufig gedichtete Industrielager. Bei anderen Ausführungen sitzen einzelne Kugellager in Lagerschalen.

Typische Anzeichen für einen verschlissenen Steuersatz

Ein Service ist fällig, wenn eines oder mehrere dieser Symptome auftreten:

  • Der Lenker rastet in der Mittelstellung ein.
  • Die Lenkung bewegt sich schwergängig.
  • Beim Bremsen entsteht Spiel im Steuerkopf.
  • Der Steuersatz knackt oder macht andere Geräusche.
  • Der Gabelschaft lässt sich trotz korrekt eingestellter Klemmung bewegen.
  • Rost, Schmutz oder beschädigte Dichtungen sind sichtbar.

Ein einfacher Test zeigt vorhandenes Spiel: Die Vorderradbremse ziehen und das Fahrrad am Lenker leicht vor- und zurückbewegen. Spürbares Knacken im Bereich des Steuerkopfs deutet auf Spiel hin. Die Ursache kann jedoch auch eine lockere Vorbauklemmung oder eine andere lose Verbindung sein.

Steuersatz warten und einstellen

Die Arbeit am Lenkkopflager erfordert sorgfältiges Vorgehen. Vor der Demontage sollten Radtyp und Steuersatzbauart geklärt werden. Bei Carbon-Gabelschäften, integrierten Steuersätzen oder beschädigten Bauteilen ist eine Fachwerkstatt die bessere Wahl.

1. Fahrrad sichern

Das Fahrrad steht stabil in einem Montageständer. Das Vorderrad wird ausgebaut, wenn es die Arbeit am Steuerkopf behindert. Bremsleitungen, Schaltzüge und Kabel dürfen dabei nicht unter Spannung geraten.

2. Vorbau und Abdeckung lösen

Bei einem Ahead-Steuersatz wird zunächst die obere Abdeckkappe entfernt. Die darin sitzende Schraube wird mit einem passenden Innensechskantschlüssel gelöst. Danach werden die Vorbauklemmungen am Gabelschaft gelockert.

Die Gabel muss während dieses Arbeitsschritts gehalten werden. Der Lenker bleibt in der Regel mit Bremsleitungen, Schaltzügen und elektrischen Kabeln verbunden. Er sollte deshalb nicht am Rahmen herunterhängen oder gegen den Lack schlagen.

3. Spacer und Kleinteile ordnen

Distanzringe, Klemmring, Konus und weitere Bauteile werden in der Reihenfolge abgelegt, in der sie vom Gabelschaft genommen werden. Ein sauberes Tuch oder ein beschriftetes Foto hilft bei der späteren Montage.

Die Gabel lässt sich manchmal nicht sofort von Hand herausziehen. Ein festsitzender Klemmring oder Schmutz im Lagerbereich kann die Ursache sein. Ein Gummihammer darf nur vorsichtig und gezielt eingesetzt werden. Schläge auf den Gabelschaft, die Lager oder Carbonbauteile können Schäden verursachen.

4. Lager und Lagersitze reinigen

Altes Fett und Schmutz werden mit einem weichen, fusselfreien Tuch entfernt. Gereinigt werden:

  • die oberen und unteren Lagersitze
  • Gabelkonus
  • Lagerschalen
  • sichtbare Außenflächen gedichteter Industrielager

Abgedichtete Industrielager werden nicht geöffnet und nicht in Lösungsmittel gelegt. Ihre Dichtungen schützen die Wälzkörper im Inneren. Zeigen sie Rost, Rauheit, fühlbares Spiel oder beschädigte Dichtungen, werden die Lager ersetzt.

5. Lager prüfen und fetten

Der Gabelkonus und die Lagersitze dürfen keine rauen Stellen, tiefen Riefen oder Korrosionsschäden aufweisen. Das Lager muss sich gleichmäßig drehen.

Auf die Kontaktflächen kommt geeignetes Montage- oder Lagerfett. Es verringert Reibung und erschwert das Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz. Überschüssiges Fett wird nach dem Zusammenbau abgewischt.

6. Zusammenbauen und einstellen

Alle Teile werden in umgekehrter Reihenfolge montiert. Bei einem Ahead-Steuersatz stellt die obere Schraube zunächst die Vorspannung der Lager ein. Sie darf die Lager nicht zu stark belasten. Anschließend werden die Vorbauklemmungen mit dem vom Hersteller vorgegebenen Drehmoment festgezogen.

Die richtige Einstellung ist erreicht, wenn:

  • kein Spiel im Steuerkopf vorhanden ist,
  • der Lenker sich leicht drehen lässt,
  • der Lenker mittig steht,
  • der Vorbau sicher auf dem Gabelschaft sitzt.

Die obere Abdeckkappenschraube hält den Vorbau nicht dauerhaft fest. Diese Aufgabe übernehmen die seitlichen Klemmungen des Vorbaus. Bei einem Carbon-Gabelschaft gelten besondere Montagevorgaben des Herstellers.

Wann gehört das Fahrrad in die Werkstatt?

Eine Fachwerkstatt ist empfehlenswert, wenn das Lager trotz Einstellung weiter rastet, der Gabelschaft beschädigt wirkt oder die Ursache des Spiels unklar bleibt. Das gilt besonders bei Carbonbauteilen, integrierten Steuersätzen und Fahrrädern mit hydraulischen Leitungen oder vollständig innen verlegten Kabeln.

Für den Steuerkopf gilt: Spiel und schwergängige Lenkung beeinträchtigen die Kontrolle über das Fahrrad. Eine Probefahrt sollte erst stattfinden, wenn alle Klemmungen korrekt angezogen und die Lenkung geprüft wurden.

Die wichtigsten Antworten zum Steuersatz Fahrrad

Wie viel Mehrwertsteuer zahlt man auf ein Fahrrad?

Beim Kauf eines neuen Fahrrads von einem umsatzsteuerpflichtigen Händler gilt grundsätzlich ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Gibt es 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Fahrräder?

Nein, für Fahrräder gilt nicht allgemein der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.

Was bedeutet die 0,25-Prozent-Regel?

Sie beschreibt die monatliche lohnsteuerliche Bewertung eines Dienstfahrrads bei einer Gehaltsumwandlung. Sie ist kein Mehrwertsteuersatz.

Wird ein E-Bike steuerlich wie ein Fahrrad behandelt?

Ein Pedelec bis 25 km/h wird bei der Dienstfahrradregelung grundsätzlich wie ein Fahrrad behandelt. Ein S-Pedelec mit Unterstützung über 25 km/h gilt als Kraftfahrzeug und fällt unter andere Regeln.

Kann ein Unternehmen die Umsatzsteuer für ein Fahrrad abziehen?

Das ist grundsätzlich möglich, wenn das Fahrrad dem Unternehmen zugeordnet wird, unternehmerisch genutzt wird, eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug greift. Die private Nutzung muss gesondert berücksichtigt werden.

Welche Umsatzsteuer gilt für eine Fahrradreparatur?

Für Reparaturen und Wartungsleistungen gilt grundsätzlich ebenfalls der Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 Prozent.

Was ist der Steuersatz am Fahrrad?

In der Fahrradtechnik ist der Steuersatz das Lenkkopflager zwischen Rahmen und Gabel. Es ermöglicht die Drehung des Gabelschafts und damit die Lenkbewegung.