S-Pedelecs unterstützen das Treten bis 45 km/h und gelten in Deutschland als Kleinkrafträder und Kraftfahrzeuge. Für Fahrten auf öffentlichen Straßen brauchen Sie eine amtliche Genehmigung für das Fahrzeug (Betriebserlaubnis). Hinzu kommen eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen, ein Führerschein der Klasse AM und ein geeigneter Helm. S-Pedelecs fahren grundsätzlich auf der Fahrbahn; Radwege sind nur erlaubt, wenn eine örtliche Regelung sie ausdrücklich freigibt.
S-Pedelec und Pedelec unterscheiden
Beim S-Pedelec unterstützt der Elektromotor das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Bei einem gewöhnlichen Pedelec endet die Tretunterstützung unter den maßgeblichen technischen Bedingungen bereits bei 25 km/h. Dieses Pedelec wird rechtlich wie ein Fahrrad behandelt.
Die Bezeichnung „E-Bike“ reicht nicht aus, um die Fahrzeugklasse zu bestimmen. Elektrisch angetriebene Räder, die ohne Treten fahren, können anderen Vorschriften unterliegen. Entscheidend sind die technischen Eigenschaften und die Zulassung des konkreten Modells. Prüfen Sie daher vor dem Kauf, ob es eine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland besitzt.
Führerschein und Betriebserlaubnis
Für ein S-Pedelec benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM. Außerdem muss das Fahrzeug eine passende Betriebserlaubnis haben. Da die Angaben zum Mindestalter widersprechen, fragen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach der aktuell geltenden Regelung, wenn das Mindestalter für Sie wichtig ist.
Prüfen Sie vor der ersten Fahrt, ob die Fahrzeugpapiere zu Ihrem Modell passen. Eine hohe Höchstgeschwindigkeit allein macht ein Rad nicht zum zugelassenen S-Pedelec. Eigene Änderungen am Fahrzeug können die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz beeinträchtigen.
Versicherung und Kennzeichen
Für ein S-Pedelec ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Das Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder dient als Nachweis. Bringen Sie es gut lesbar am Fahrzeug an. Ein gewöhnliches Kfz-Kennzeichen wie bei einem Auto brauchen Sie nicht; das S-Pedelec muss auch nicht wie ein Pkw zugelassen werden.
Schließen Sie die Versicherung ab und bringen Sie das gültige Kennzeichen an, bevor Sie auf öffentlichen Straßen fahren. Prüfen Sie bei einem Versicherungswechsel oder zum Beginn eines neuen Versicherungszeitraums, ob das Kennzeichen noch gültig ist.
Welcher Helm geeignet ist
Die Helmpflicht gilt für Fahrerinnen und Fahrer von S-Pedelecs. Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt einen geeigneten Schutzhelm, legt dafür aber keine konkrete S-Pedelec-Norm fest. Die Helmpflicht ist eindeutig, die gesetzlichen Kriterien dafür, was als „geeignet“ gilt, sind jedoch weniger genau geregelt.
Achten Sie beim Kauf darauf, dass der Helm ausdrücklich für S-Pedelec-Nutzung vorgesehen ist. Die Norm NTA 8776 wird häufig als Orientierung für einen geeigneten Helm genannt, ist in der gesetzlichen Regelung jedoch nicht ausdrücklich als allein vorgeschriebene Norm festgelegt. Ein gewöhnlicher Fahrradhelm ist daher keine sichere Wahl, wenn der Hersteller ihn nicht für den Einsatz am S-Pedelec ausweist.
Wo S-Pedelecs fahren dürfen
Mit dem S-Pedelec fahren Sie grundsätzlich auf der Fahrbahn. Auch wenn gewöhnliche Radwege und gemeinsame Geh- und Radwege für Fahrräder freigegeben sind, dürfen Sie sie mit dem S-Pedelec nicht ohne Weiteres nutzen.
Sie dürfen eine Strecke nur nutzen, wenn die zuständige Behörde sie ausdrücklich für S-Pedelecs freigibt und die Beschilderung das erlaubt. In Nordrhein-Westfalen können Behörden S-Pedelecs auf einzelnen Strecken freigeben. In Nordrhein-Westfalen beschränkt sich die Freigabe auf die jeweils ausgewiesenen Einzelstrecken; Radwege sind dadurch nicht landesweit pauschal freigegeben. Prüfen Sie die Schilder auf Ihrer konkreten Route und planen Sie andernfalls die Fahrt über die Fahrbahn.
Passt das Tempo zur Strecke?
Die höhere Geschwindigkeit kann längere Pendelstrecken attraktiver machen. Dafür brauchen Sie einen Führerschein und eine Betriebserlaubnis. Auch Versicherungsschutz mit Kennzeichen und ein Helm gehören zu den Voraussetzungen. Außerdem muss die Fahrt auf der Fahrbahn für Sie praktikabel sein.
Ein gewöhnliches Pedelec kann für kurze Wege in der Stadt einfacher sein: Es gilt als Fahrrad und darf Radwege nutzen, wenn die Beschilderung das erlaubt. Prüfen Sie vor dem Kauf neben Reichweite und Tempo auch, ob das S-Pedelec zu Ihrer täglichen Strecke und den dort geltenden Verkehrsregeln passt.