E-Bikes ohne Treten: Regeln für Mofas und E-Roller

Ein elektrisches Zweirad, das per Gashebel oder Drehgriff auch ohne Treten fährt, ist rechtlich ein Kraftfahrzeug. Dann brauchen Sie eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und je nach Bauart einen Führerschein. Die Pflichten hängen von der Höchstgeschwindigkeit und der Bauart ab. Ein Pedelec unterstützt nur beim Treten bis 25 km/h, hat maximal 250 Watt Nenndauerleistung und zählt als Fahrrad.

Pedelec, S-Pedelec und E-Bike: Wo die Grenze liegt

Im Alltag werden die Bezeichnungen oft durcheinandergeworfen, rechtlich zählt allein die Technik.

Ein Pedelec mit 250 Watt und 25 km/h Unterstützung gilt als Fahrrad. Sie dürfen es ohne Führerschein, ohne Kennzeichen und ohne Helm fahren. Eine Versicherungspflicht gibt es nicht, eine private Haftpflicht ist aber sinnvoll.

Ein S-Pedelec unterstützt bis zu einer Geschwindigkeit über 25 km/h. Es ist ein Kleinkraftrad und damit versicherungspflichtig. Sie brauchen ein Versicherungskennzeichen, einen Führerschein der Klasse AM und müssen einen Helm tragen. Auf Radwegen dürfen Sie damit nur fahren, wenn es ausdrücklich erlaubt ist, sonst gilt die Straße.

Ein E-Bike im engeren Sinne hat einen eigenen Motor und einen Gashebel. Es fährt, ohne dass Sie treten. Diese Fahrzeuge unterliegen den Regeln für Mofas oder Kleinkrafträder, je nachdem, wie schnell sie fahren.

Mofa oder Kleinkraftrad: Die Geschwindigkeit entscheidet

Die entscheidende Frage ist, ob Ihr Fahrzeug als Mofa oder als Kleinkraftrad eingestuft wird. Die Grenze liegt bei 25 km/h.

Ein E-Mofa mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen Sie mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Diese Bescheinigung erhalten Sie nach einer theoretischen und praktischen Schulung, meist in der Fahrschule. Ein Führerschein ist nicht nötig, die Prüfbescheinigung genügt. Das Fahrzeug braucht ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis.

Ein E-Roller oder ein E-Bike mit Gashebel, das schneller als 25 km/h fährt, gilt als Kleinkraftrad. Dafür brauchen Sie die Führerscheinklasse AM, die Sie erwerben können. Auch hier sind Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis Pflicht. Die meisten dieser Fahrzeuge sind auf mehr als 25 km/h begrenzt.

Es gibt auch Modelle, die noch schneller fahren. Dann gelten die Regeln für Leichtkrafträder oder Motorräder, mit entsprechend höheren Führerscheinklassen wie A1 oder A. Solche Fahrzeuge sind im Alltag selten, kommen aber vor.

Versicherung und Kennzeichen: Pflicht für alle Kraftfahrzeuge

Jedes elektrische Zweirad, das ohne Treten fährt, braucht eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung stellt Ihnen ein Kennzeichen aus, das Sie am Fahrzeug anbringen müssen. Die Farbe des Kennzeichens wechselt jedes Jahr, weil das Kennzeichen nur für ein Versicherungsjahr gilt. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen Sie nicht fahren, das gilt als Fahren ohne Versicherungsschutz und ist eine Straftat.

Die Kosten für die Versicherung hängen von der Fahrzeugklasse ab. Für ein Mofa zahlen Sie deutlich weniger als für ein Kleinkraftrad. Die Beiträge liegen im unteren zweistelligen Bereich pro Jahr, genauere Preise erfahren Sie beim Versicherer.

Wo Sie fahren dürfen: Straße statt Radweg

Mofas und Kleinkrafträder sind Kraftfahrzeuge. Sie gehören auf die Fahrbahn. Radwege sind für sie tabu, es sei denn, ein Schild erlaubt es ausdrücklich. Das gilt auch für E-Scooter: Sie müssen nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, dürfen sie die Fahrbahn nutzen.

E-Scooter sind eine eigene Kategorie. Sie dürfen nur mit einer begrenzten Geschwindigkeit fahren, brauchen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Einen Führerschein brauchen Sie dafür nicht. Eine Helmpflicht besteht nicht, aber die Polizei rät dringend dazu, weil die Unfallzahlen steigen.

Helm und weitere Pflichten

Für Mofas und Kleinkrafträder besteht Helmpflicht. Das gilt für den Fahrer und, falls ein Sozius mitfährt, auch für diesen. Bei E-Scootern gibt es keine Helmpflicht, ein Helm ist aber empfehlenswert.

Beachten Sie auch die allgemeinen Regeln: Das Fahrzeug muss technisch einwandfrei sein, die Beleuchtung funktionieren und die Betriebserlaubnis muss vorliegen. Bei Modellen ohne ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine Einzelabnahme durch den TÜV nötig, was teuer werden kann. Achten Sie beim Kauf darauf, dass das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat.

Was sich kürzlich geändert hat

Der Bundesrat hat kürzlich der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zugestimmt. Die Änderungen betreffen vor allem Miet-E-Scooter: Städte und Gemeinden bekommen mehr Befugnisse, um das Abstellen der Leihfahrzeuge selbst zu regeln. Sie können etwa Abstellzonen vorschreiben oder Gebühren erheben.

Hintergrund ist die steigende Unfallzahl. Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei eine hohe Anzahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Novelle zielt darauf, das Chaos auf den Gehwegen zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Für private E-Scooter ändert sich durch die Novelle nichts an den Grundregeln.